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home24 legt finalen Angebotspreis auf 23,00 Euro je Aktie fest


DGAP-News: home24 SE / Schlagwort(e): Börsengang

13.06.2018 / 16:46
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home24 legt finalen Angebotspreis auf 23,00 Euro je Aktie fest

  • Erster Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse voraussichtlich am 15. Juni 2018
  • Bei vollständiger Ausübung der Primary Greenshoe Option beliefe sich die Marktkapitalisierung auf rund 600 Mio. Euro
  • 28,9% des Grundkapitals von home24 (nach dem Börsengang und unter Annahme der vollständigen Ausübung der Greenshoe Option) werden im Zusammenhang mit dem Angebot platziert
  • 6.521.740 neue Aktien werden platziert, um die angestrebten Bruttoerlöse in Höhe von rund 150,0 Mio. Euro zu erreichen; zusätzlich werden 978.261 Mehrzuteilungsaktien zugeteilt

Berlin, 13. Juni 2018 - Die home24 SE (die "Gesellschaft" und zusammen mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften "home24") hat den finalen Angebotspreis für ihren Börsengang (das "Angebot") auf 23,00 Euro je Aktie, am oberen Ende der Preisspanne von 19,50 Euro bis 24,50 Euro je Aktie, festgelegt. Die Aktien der Gesellschaft werden voraussichtlich ab dem 15. Juni 2018 im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Börsenkürzel H24 und der ISIN DE000A14KEB5 gehandelt.

Im Rahmen des Angebots werden insgesamt 6.521.740 neu ausgegebene, auf den Inhaber lautende Stückaktien zugeteilt, um die angestrebten Bruttoerlöse in Höhe von rund 150,0 Mio. Euro zu erreichen. Bei vollständiger Ausübung der von der Gesellschaft eingeräumten Primary Greenshoe Option zur Deckung von Mehrzuteilungen würde die Gesellschaft zusätzliche Bruttoerlöse in Höhe von rund 22,5 Mio. Euro erhalten und insgesamt 7.500.001 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgeben. Alle Nettoerlöse aus dem Angebot fließen somit home24 zu.

Unter Annahme der vollständigen Ausübung der Greenshoe Option würde sich die Marktkapitalisierung der Gesellschaft auf Basis des Angebotspreises auf rund 600 Mio. Euro belaufen. 28,9% des Grundkapitals von home24 (nach dem Börsengang unter Annahme der vollständigen Ausübung der Greenshoe Option) werden im Zusammenhang mit dem Angebot platziert.

Im Rahmen des Angebots hat die Rocket Internet SE eine Order abgegeben. Die Gesellschaft erwägt, der Rocket Internet SE bis zu 22 Mio. Euro zuzuteilen und diese Order somit teilweise anzunehmen. Dies würde es der Rocket Internet SE ermöglichen, nach dem Börsengang über der Schwelle von 30% zu bleiben. Alle neuen Aktien, die der Rocket Internet SE zugeteilt werden, unterliegen der gleichen Lock-up-Frist von 180 Tagen, die auch für deren bestehende Beteiligung gilt.

Marc Appelhoff, Co-CEO von home24, sagte: "Das große Interesse von Investoren an home24 und diesem Börsengang war überwältigend. Wir freuen uns auch, dass Rocket Internet langfristig an home24 beteiligt bleiben will und im Rahmen des Angebots neu investieren möchte, um oberhalb der 30%-Schwelle zu bleiben. Mit unserem einzigartigen Geschäftsmodell sind wir bereits heute gut aufgestellt, um unseren Kunden das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und ein inspirierendes Einkaufserlebnis zu bieten. Wir freuen uns, unsere Wachstumsgeschichte als börsennotiertes Unternehmen mit dem nötigen Kapital fortzusetzen, um von den großen, noch ungenutzten Marktchancen in der Online Home & Living-Branche zu profitieren."

Berenberg, Citigroup und Goldman Sachs International agierten als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners.

Über home24
home24 ist die führende pure-play Home & Living E-Commerce Plattform in Kontinentaleuropa und Brasilien. Mit über 100.000 Artikelnummern, die sie von mehr als 500 Herstellern bezieht, bietet home24 eine einzigartige Produktauswahl an großen und kleinen Möbelstücken, Gartenmöbeln, Matratzen und Beleuchtung. home24 hat ihren Hauptsitz in Berlin und beschäftigt weltweit mehr als 1.000 Mitarbeiter. Das Unternehmen ist in sieben europäischen Märkten aktiv: Deutschland, Frankreich, Österreich, den Niederlanden, der Schweiz, Belgien und Italien. Darüber hinaus ist home24 in Brasilien tätig. In Europa liefert das Unternehmen seine Produkte - unabhängig von Größe und Gewicht - kostenfrei bis in die Wohnung seiner Kunden und bietet zudem kostenlose Retouren an. Das Sortiment von home24 besteht aus zahlreichen Marken, darunter eine Vielzahl von Eigenmarken. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Unternehmens unter www.home24.com.
 

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Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG für Rechnung der Joint Bookrunner als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen (Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch, in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 durchführen.

Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird (voraussichtlich dem 15. Juni 2018), und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der "Stabilisierungszeitraum"). Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit beendet werden. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass der Kurs der Aktien der Gesellschaft höher ist als er es anderenfalls wäre. Zudem kann sich der Kurs vorübergehend auf einem nicht nachhaltigen Niveau befinden.

Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen werden Investoren zusätzlich zu den Neuen Aktien 978.261 Mehrzuteilungsaktien zugeteilt (die "Mehrzuteilungsaktien"). Zudem hat die Gesellschaft den Joint Bookrunnern eine Option eingeräumt, die es ihnen ermöglicht, zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter Provisionen eine Anzahl an Aktien der Gesellschaft zu erwerben, die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht (sogenannte Greenshoe-Option). Der Stabilisierungsmanager ist berechtigt, diese Option für Rechnung der Joint Bookrunner während des Stabilisierungszeitraums auszuüben, auch wenn eine solche Ausübung im Anschluss an einen Verkauf von zuvor durch den Stabilisierungsmanager im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen Aktien durch den Stabilisierungsmanager erfolgen sollte (sogenanntes Refreshing the Shoe).

Hinsichtlich der Aktien wurde - ausschließlich für Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung ("MiFID II"), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i) mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger könnten einen Teil ihres investierten Betrages verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in den Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot.

Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen.

Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.



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